Abfallbeschreibung:
Holzabfälle werden nach der Altholzverordnung in verschiedene Kategorien unterteilt. Altholz AI – unbehandeltes Holz wie z. B. Schnittholz, Paletten, Scheitholz, Späne. Altholz AII – verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel wie z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten, Palettenholz, Transportkisten aus Holz. Altholz AIII - Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, darunter zählen z.B. Möbel mit Beschichtungen, Paletten mit Verbundmaterialien.
Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:
Alle anderen Arten von Abfällen und Altholz der Kategorie AIV.
Zu beachten ist:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Änderung auf Sperrmüll oder Baustellenmischabfall vor. Sollten sich im Container Holzabfälle der Kategorie A IV befinden, wird der gesamte Containerinhalt als Holz A IV gewertet und entsprechend berechnet.